Datenschutz & E-Government

Der Unternehmensbegriff der DS-GVO

Ing. Mag. Dominik Possert

Der Unternehmensbegriff ist in der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)1 von besonderer Bedeutung, denn für Unternehmen sind bei Verstößen Strafen von bis zu 2 % bzw 4 % des gesamten Jahresumsatzes möglich. Es scheint allerdings, als wäre der Unternehmensbegriff der DS-GVO nicht einheitlich. Wer ist also mit "Unternehmen" gemeint, wer kann als "Unternehmen" bestraft werden? Dieser Beitrag untersucht, wie der Unternehmensbegriff der DS-GVO definiert ist und in welchem Verhältnis er zur österreichischen und zur europäischen Rechtsordnung steht. Soweit iF Artikel und Erwägungsgründe genannt sind, beziehen sie sich auf die DS-GVO.2

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Artikel-Nr.
jusIT 2020/54

24.08.2020
Heft 4/2020
Autor/in
Dominik Possert

Herr Ing. Mag. Dominik Possert ist für Graf & Pitkowitz Rechtsanwälte als Rechtsanwaltsanwärter in den Bereichen Datenschutzrecht und Insolvenzrecht tätig. Er ist Absolvent des Universitätskurses „Datenschutzbeauftragter“ der Universität Graz.