Wirtschaftsrecht

Designschutz für Innenarchitektur - von Flagship-Stores und chinesischen Plagiaten

Hon.-Prof. Dr. Clemens Thiele

"Der Bankraub ist eine Initiative von Dilettanten. Wahre Profis gründen eine Bank" lässt Bertold Brecht einen Protagonisten der "Dreigroschenoper" erkennen.1 Der chinesische Innovations(un)geist geht noch weiter: Dort werden nicht nur Geschäftsideen und Produkte regelmäßig kopiert. Letztes Jahr eröffnete ein Finanzinstitut in Shenzhen, das sich Goldman Sachs nennt und exakt dieselben Schriftzeichen nutzt wie die US-Investmentbank. Der weitere Fall der Komplettfälschung einer dm drogeriemarkt-Filiale dient als Anlass dafür, sich mit den Schutzmöglichkeiten für die Ausstattungen von Verkaufsstätten, Flagship-Stores und aufeinander abgestimmte Einrichtungen von Hotels, Restaurants oder Banken näher zu befassen. Die Europäische Marken- und Geschmacksmusterpraxis steht dazu ebenso wie die juristische Diskussion in der Lehre erst am Anfang.

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Artikel-Nr.
RdW 2016/237

17.05.2016
Heft 5/2016
Autor/in
Clemens Thiele

RA Hon.-Prof. Dr. Clemens Thiele, LL.M. Tax (GGU) Fulbright Stipendiat für US-Steuerrecht; Anwaltliche Tätigkeit in Deutschland und den USA; Gründer der Kanzlei EUROLAWYER®; Honorarprofessor der Universität Salzburg; Autor und Herausgeber von Publikationen zum IP/IT-Recht; gerichtlich beeideter Sachverständiger für Urheberfragen aller Art.