Wirtschaftsrecht

Die Anwendbarkeit kartellrechtlicher Grundsätze zur Bestimmung des räumlichen Wettbewerbsverhältnisses nach UWG

Dr. Isabella Fank

Aktiv legitimiert zur Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen nach § 14 UWG sind - neben diversen Verbänden, Interessenvertretungen und der Bundeswettbewerbsbehörde in bestimmten Fällen - grds nur Mitbewerber desjenigen, der unlauter handelte bzw zu dessen Gunsten (bei Förderung fremden Wettbewerbs) Wettbewerbsverstöße gesetzt wurden. Als Mitbewerber gelten aber nur jene Unternehmer, die zum Verletzer bzw Begünstigten in einem zumindest abstrakten Wettbewerbsverhältnis stehen.1

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
RdW 2022/71

18.02.2022
Heft 2/2022
Autor/in
Isabella Fank

Dr. Isabella Fank ist Rechtsanwaltsanwärterin bei Held Berdnik Astner & Partner Rechtsanwälte GmbH mit den Tätigkeitsschwerpunkten Insolvenz & Restrukturierungsrecht sowie Lauterkeits- und Kartellrecht.