Mit Urteil vom 12. 3. 2024, IX R 35/21, hat sich der BFH zum ersten Mal mit der Frage auseinandersetzen müssen, ob und wenn ja, wie die DSGVO von der Steuerverwaltung zu beachten ist, insb im Hinblick auf die Voraussetzungen und die Reichweite eines Auskunftsanspruches nach Art 15 DSGVO. Der wesentliche Inhalt und die Konsequenzen der Entscheidung werden im Folgenden dargestellt.
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