Wirtschaftsrecht

Die Begleitgesetzgebung zu den COVID-19-Maßnahmen im Zivil- und Wirtschaftsrecht

Dr. Dietmar Dokalik

zuvor abrufbar unter: RdW_digitalOnly 2020/11

Die COVID-19-Pandemie hat bisher beispiellose Maßnahmen der Bundesregierung notwendig gemacht, die weitreichende Konsequenzen für die Rechtspflege und das Wirtschaftsleben entfalten. Um die ärgsten Folgen abzumildern, wurde in Rekordzeit ein Maßnahmenpaket geschnürt, das als 2. COVID-19-Gesetz (BGBl I 2020/16) bereits am 22. 3. 2020 in Kraft getreten ist. Ein zweites Maßnahmenpaket folgte mit den COVID-19-Gesetzen 3 bis 5, die am 5. 4. 2020 in Kraft getreten sind. Dieser Beitrag stellt die wichtigsten Inhalte im Bereich des Zivil- und Wirtschaftsrechts dar.

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Artikel-Nr.
RdW 2020/202

24.04.2020
Heft 4/2020
Autor/in
Dietmar Dokalik

Dr. Dietmar Dokalik ist Leitender Staatsanwalt im Bundesministerium für Justiz, Zivilrechtssektion. Dort ist er der Leiter jener Abteilung, die unter anderem für Persönlichkeitsrechte, zivilrechtliche Nebengesetze (zB Versicherungsvertragsgesetz), Gerichtsgebühren und Rechnungslegung zuständig ist. Er publiziert und trägt vor zum Unternehmensrecht, zum Immaterialgüterrecht, zum Gerichtsgebührenrecht und anderen Materien.