zuvor abrufbar unter: RdW_digitalOnly 2020/11
Die COVID-19-Pandemie hat bisher beispiellose Maßnahmen der Bundesregierung notwendig gemacht, die weitreichende Konsequenzen für die Rechtspflege und das Wirtschaftsleben entfalten. Um die ärgsten Folgen abzumildern, wurde in Rekordzeit ein Maßnahmenpaket geschnürt, das als 2. COVID-19-Gesetz (BGBl I 2020/16) bereits am 22. 3. 2020 in Kraft getreten ist. Ein zweites Maßnahmenpaket folgte mit den COVID-19-Gesetzen 3 bis 5, die am 5. 4. 2020 in Kraft getreten sind. Dieser Beitrag stellt die wichtigsten Inhalte im Bereich des Zivil- und Wirtschaftsrechts dar.
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