Steuerrecht

Die Besteuerung von Agrargemeinschaften am Beispiel burgenländischer Urbarialgemeinden

DI Peter Bauer / Dr. Christian Hammerl

Agrargemeinschaften können nach den jeweiligen Landesgesetzen1 in unterschiedlichen Rechtsformen organisiert sein. Eine besonders häufige Organisationsform ist die körperschaftliche Organisation und hier die der Körperschaft öffentlichen Rechts. Agrargemeinschaften stellen im Sektor der Land- und Forstwirtschaft einen nicht unwesentlichen Akteur dar. Mit den ertragsteuerlichen Aspekten des Wirtschaftens von Agrargemeinschaften befassen sich die folgenden Ausführungen.2

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Artikel-Nr.
RdW 2020/66

29.01.2019
Heft 1/2020
Autor/in
Peter Bauer

DI Peter Bauer ist Technischer Leiter Forst für Oberösterreich des bundesweiten Fachbereiches für Bewertung und Bodenschätzung.

Christian Hammerl

Dr. Christian Hammerl ist Leiter der Zentralen Fachstelle und der Zentralen Services (BMF).