Agrargemeinschaften können nach den jeweiligen Landesgesetzen1 in unterschiedlichen Rechtsformen organisiert sein. Eine besonders häufige Organisationsform ist die körperschaftliche Organisation und hier die der Körperschaft öffentlichen Rechts. Agrargemeinschaften stellen im Sektor der Land- und Forstwirtschaft einen nicht unwesentlichen Akteur dar. Mit den ertragsteuerlichen Aspekten des Wirtschaftens von Agrargemeinschaften befassen sich die folgenden Ausführungen.2
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