IT-Recht

Die Beurteilung der urheberrechtlichen Schutzfähigkeit von Computerprogrammen

Mag. Dipl.-Ing. Dr. Michael Sonntag

Bei Computerprogrammen ist in Österreich derzeit nicht ganz klar, welcher Kreativitätsstandard erforderlich ist, um ein "Werk" iSd UrhG zu schaffen: So verlangte der OGH 2005 und wiederholt 2007 zwar keine besondere Werkhöhe, aber dennoch eine Manifestation von "ungewöhnlichem Grad an Erfahrung, Gewandtheit und Fachkenntnis". Diesen, genau wie einen richtigerweise deutlich niedrigeren Standard zu beurteilen ist insb für Gerichte ohne Programmierkenntnisse schwierig. Als Lösungsansatz wird der Abstraction-Filtration-Comparison Test aus den USA, zur Beurteilung nicht-wörtlichen Kopierens von Software entwickelt, vorgeschlagen, wobei nur die ersten beiden Phasen mit einigen Änderungen Anwendung finden. Hiermit wird insb erleichtert, Ideen von ihrem Ausdruck zu trennen und damit Elemente auszuscheiden, welche nicht berücksichtigt werden dürfen. Gleichzeitig ermöglicht die Abstraktionsphase die Bewertung noch in Entwicklung befindlicher Programme sowie den Einbezug von Entwurfsmaterialien. Insbesondere im Hinblick auf automatische Codegenerierung, zB aus graphischen Diagrammen, ist Letzteres wichtig. Mit diesem Ansatz kann die Beurteilung der Schutzfähigkeit eines Computerprogramms als Werk auf eine objektive Grundlage gestellt werden.

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Artikel-Nr.
jusIT 2009/60

28.08.2009
Heft 4/2009
Autor/in
Michael Sonntag

Assoz. Prof. Mag. DI Dr. Michael Sonntag forscht und lehrt an der Johannes Kepler Universität Linz, wo er Rechtswissenschaften und Informatik studierte. Daneben langjährige Tätigkeit als IT-Leiter eines multinationalen Callcenters, allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger und Lehrender an der Wirtschaftsuniversität Prag sowie der Eötvös Loránd Universität (ELTE) in Budapest.

Publikationen des Autors:
Einführung in das Internetrecht² (Wien 2014). Zahlreiche Beiträge in Fachpublikationen.