Replik auf Prankl, jusIT 2022/61
In seiner Abhandlung in Heft 4 jusIT 2022/61, plädiert Prankl für die "[Abschaffung] der Eigenzuständigkeit der Landesgerichte in Datenschutzangelegenheiten (§ 29 Abs 2 DSG)", weil er dabei ua eine "Einschränkung des Zugangs zum Recht" sieht. Auch wenn der Autor das Ideal eines niederschwelligen Zugangs zum Recht grundsätzlich befürwortet, sind die Ausführungen von Prankl - wie gezeigt werden soll - aus mehreren Gründen verfehlt.
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