Datenschutz & E-Government

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung: Was sich ändert, was bleibt - Teil II

Mag. iur. Christoph Engel

In Teil I dieses Beitrags (jusIT 2013/65, 139) wurden verschiedene Pflichten besprochen, die in der DS-GVO geplant sind. In Teil II werden neue Betroffenenrechte aufgezeigt. Interessant bleibt auch ein Blick auf die Datenübermittlung in Drittstaaten und die sonstigen Änderungen, die die DS-GVO mit sich bringen soll.

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Artikel-Nr.
jusIT 2013/86

29.10.2013
Heft 5/2013
Autor/in
Christoph Engel

Mag. iur. Christoph Engel ist Absolvent der Universität Salzburg; im Rahmen seiner akademischen Ausbildung hat er sich schwerpunktmäßig mit dem europäischen Datenschutzrecht beschäftigt. Derzeit ist er als Compliance Officer bei einem weltweit operierenden Automotive-Unternehmen tätig und bereits seit 2008 freier Mitarbeiter der IT-Recht Kanzlei München.