Wegen wachsender Bedeutung der Informations- und Kommunikationstechnologie sowie konkreter Angriffe in der Vergangenheit, insb auch gegen kritische Infrastruktur oder ganze Staaten, wird die derzeitige Strafbarkeit entsprechenden Verhaltens in den Mitgliedstaaten als nicht ausreichend angesehen. Die EU erließ daher eine Richtlinie, mit der eine einheitliche Minimal-Strafbarkeit von Computerdelikten erreicht werden soll. Gleichzeitig werden darin die Strafdrohungen gegenüber einem früheren Rahmenbeschluss erhöht und um Qualifikationen erweitert sowie neue Delikte, basierend auf der Cybercrime-Konvention des Europarates, geschaffen. Dieser Beitrag stellt die neue Richtlinie kurz vor und untersucht ihre Unterschiede zum vorhergehenden Rahmenbeschluss, der Konvention sowie der derzeitigen Rechtslage in Österreich.
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