Mit der Funktionsverlagerungsverordnung 2022 (FVerlV 2022) vom 18. 10.2022 (BGBl I 2022, 1803) erfolgt eine Anlehnung an die OECD-Verrechnungspreisrichtlinien 2017 sowie die Angleichung der Regelungen zum Fremdvergleich in § 1 AStG. Auch werden Zweifelsfragen, die sich in der Betriebsprüfung und unabhängig von den OECD-Vorgaben gestellt haben, geklärt. Sie löst die FVerlV vom 12. 8. 2008 (BGBl I, 1680) ab. Im Folgenden werden Details der Verordnung und auch kritische Aspekte dargestellt.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.