Arbeitsrecht

Die geschlechtsdifferenzierende Entgeltberichtspflicht größerer Arbeitgeber gemäß § 11a GlBG

o.Univ.-Prof. Dr. Franz Schrank

Teil 2 - Zuständigkeits- und Nutzungsfragen

Teil 1 befasste sich im Septemberheft mit dem Anwendungsbereich und wichtigen Inhaltsfragen der neuen Entgeltberichtspflicht. Der nunmehrige Teil 2 der Untersuchung ist den Fragen gewidmet, wem der Bericht zur Verfügung zu stellen bzw zugänglich zu machen ist und wie bzw für welche Zwecke der Bericht von den Betriebsräten bzw den Arbeitnehmern verwendet werden darf, insb also Auslegungsfragen zu § 11a Abs 3 bis 6 GlBG. Dabei geht es auch auch um das Spannungsfeld aus dem internen Charakter des Berichts und seiner Nutzbarkeit zur Durchsetzung von Gleichbehandlungsansprüchen.

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Artikel-Nr.
RdW 2011/635

17.10.2011
Heft 10/2011
Autor/in
Franz Schrank

o. Univ.-Prof. Dr. Franz Schrank, ehemals Institut für Arbeits- und Sozialrecht der Universität Wien, Fachautor sowie nachgefragter Seminarvortragender, mit erheblicher Beratungserfahrung aus seiner früheren Tätigkeit in der Wirtschaftskammer Steiermark, sind va Neuerungen im Arbeitsrecht ein besonderes Anliegen.