Das Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2013 aus insolvenzrechtlicher Perspektive
Mit 1. 7. 2013 ist das Gesellschaftsrechtsänderungsgesetz 2013 (GesRÄG 2013)1 in Kraft getreten. Von den Neuerungen macht vor allem die Herabsetzung des GmbH-Mindeststammkapitals von 35.000 € auf 10.000 € Schlagzeilen. Auf diese Weise sollen Unternehmensgründungen erleichtert und die GmbH auch für "Start Ups" mit geringer anfänglicher Kapitalausstattung attraktiver gemacht werden. Dieser Beitrag rückt die insolvenzrechtlich relevanten Neuregelungen des GesRÄG 2013 in den Fokus.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.