Datenschutz & E-Government

Die Grenzen der weltanschaulichen Überzeugung in der DS-GVO

Dr. Beata Mangelberger / Dr. Heidi Scheichenbauer

Die DS-GVO sieht vor, dass Daten besonderer Kategorien nur unter bestimmten Umständen verarbeitet werden dürfen und dementsprechend einen höheren Schutz genießen als personenbezogene Daten iSd Art 4. Die religiöse oder weltanschauliche Überzeugung gehört zu den besonderen Kategorien. Doch wann liegen personenbezogene Daten zur weltanschaulichen Überzeugung vor und wo liegt die Grenze zu den nicht sensiblen Daten? Dem Verantwortlichen obliegt die Entscheidung, ob die verarbeiteten Daten tatsächlich als Daten besonderer Kategorien qualifiziert werden. Diese konkrete Einordnung bereitet allerdings in der Praxis einige Schwierigkeiten. Die Frage beschäftigt nicht nur die Datenschutzbehörde, sondern auch die (Höchst-)Gerichte.

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Artikel-Nr.
jusIT 2021/75

21.10.2021
Heft 5/2021
Autor/in
Beata Mangelberger

Dr. Beata Mangelberger ist externe Datenschutzbeauftragte mehrerer Unternehmen aus unterschiedlichen Branchen. Sie ist Unternehmerin, Autorin und Speakerin zum Thema Datenschutz im In- und Ausland. Als Gründerin von lexetdata e.U. steht sie als Sparring Partnerin zT DSGVO Konformität und zum Sensibilisieren von Führungskräften sowie unterstützend beim Aufbau der internen Datenschutzorganisation zur Verfügung.

Heidi Scheichenbauer

Dr. Heidi Scheichenbauer ist als Juristin im Bereich des Datenschutzrechts tätig. Die Beantwortung datenschutzrechtlicher Fragestellungen und die Abhaltung von datenschutzrechtlichen Seminaren zählen hier zu ihren laufenden Tätigkeiten. Zudem ist sie Mitglied des Vereins österreichischer betrieblicher und behördlicher Datenschutzbeauftragter – Privacyofficers.at und Autorin von datenschutzrechtlichen Publikationen.

Publikationen (Auswahl):
Der Datenschutzbeauftragte (2019); Datenschutz für Vereine (2018); Verpflichtende Datenschutzbeauftragte für Spendenorganisationen? jusIT Spezial: DS-GVO (2018); Scheichenbauer/Wanderer: Vertretung Minderjähriger in Datenschutzfragen, jusIT 2019/13.