Eine deutsch-österreichische Kontroverse
Welchem Steuersubjekt Einkünfte zuzurechnen sind, ist für das Entstehen einer Steuerpflicht nach innerstaatlichem Steuerrecht von zentraler Bedeutung. Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten ergibt sich daraus die Berechtigung einer Person, die Vorteile eines Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) oder EG-rechtlicher Begünstigungen durch Entlastungsmechanismen im Quellen- und/oder Ansässigkeitsstaat in Anspruch nehmen zu dürfen. Mit dem Jahressteuergesetz 2007 hat Deutschland durch eine Änderung des § 50d Abs 3 dEStG eine Regelung geschaffen, die unter anderem bewirkt, dass ausländische Kapitalgesellschaften unter bestimmten Voraussetzungen nicht in den Genuss einer deutschen Quellensteuerentlastung kommen.
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