Der Beitrag befasst sich mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen durch grenzüberschreitende Internet-Transaktionen eine Betriebsstätte im anderen Staat begründet wird.
Der Stellenwert von Geschäftsabschlüssen per Internet nimmt mit der stets steigenden Zahl der Teilnehmer am Info-Highway rasant zu1). Der Umsatz durch den elektronischen Geschäftsverkehr (Electronic Commerce) soll vorsichtigen Schätzungen zufolge 1998 weltweit zehn Milliarden USD betragen haben. Ihm wird bis zum Jahr 2000 eine Steigerung auf ca 30 Milliarden USD vorausgesagt2). Entsprechend der prognostizierten Bedeutung des Internet widmet sich nachfolgender Beitrag den wesentlichsten Besteuerungsfragen aus internationaler Sicht für den Bereich der Doppelbesteuerungsabkommen.
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