Wie eine VwGH-Entscheidung zur Gruppenbesteuerung in jüngerer Vergangenheit aufzeigte, kann die Wechselwirkung des Abzugsverbots des § 12 Abs 3 Z 3 KStG mit anderen Normen der Einkünfteermittlung nach dem Wortlaut des Gesetzes zur Keinmalverwertung von Teilwertabschreibungen innerhalb eines Konzerns führen, was aber letztlich vom VwGH abgelehnt wurde. Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich mit der Frage der Keinmalverwertung eines "(Ur-)Großmutterzuschusses" durch eine an der "Konzernspitze" stehende eigen- oder gemischtnützige Privatstiftung.
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