IT-Recht

Die "Mehrpersonale Rechtsarchitektur" digitaler Leistungen

Univ.-Prof. Dr. Johannes W. Flume / Univ.-Ass. Mag. Peter Poneder

Teil 2: Die Anwendung des VGG auf digitale Geschäftsmodelle und Kryptoassets

In Teil 1 dieses Beitrags (jusIT 2024/3, 11) wurde das Marktdesign digitaler Konsumentenmärkte einer vertragsrechtlichen Analyse unterzogen. Dabei ist neben einer stets notwendigen schuldrechtlichen Ebene und einer möglichen sachenrechtlichen Ebene auch zu beachten, dass die Nutzung digitaler Leistungen ggf urheberrechtlich lizenzpflichtig sein kann. Dies führt im indirekten Vertriebsmodell zu voneinander getrennten Vertragsverhältnissen zwischen (i) Rechteinhaber, (ii) Drittanbieter (Softwarehändler, Plattformbetreiber) und (iii) (End-)Nutzer. Das VGG und dessen unionsrechtliche Grundlagen knüpfen in dieser zunehmend komplexen multipersonalen Rechtsarchitektur digitaler Geschäfte stets an das schuldrechtliche Grundverhältnis an, auf dem auch die Zahlungsverpflichtung des Nutzers beruht. Der so ausgestaltete Anwendungsbereich des VGG wird im zweiten Teil des Beitrags anhand von Beispielen aus dem Bereich der Kryptoassets detailliert dargestellt.*

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Artikel-Nr.
jusIT 2024/39

02.05.2024
Heft 2/2024
Autor/in
Johannes W. Flume

Univ.-Prof. Dr. Johannes W. Flume ist Professor am Fachbereich Privatrecht der Universität Salzburg. Seine Forschungsschwerpunkte im allgemeinen Zivilrecht sind das Leistungsstörungsrecht, das Schadensersatzrecht, das Gewährleistungsrecht und die Herausforderungen der Digitalisierung für die Privatrechtswissenschaft sowie Grundfragen und Praxisprobleme des Unternehmens- und Kapitalmarktrechts.

Peter Poneder

Univ.-Ass. Mag. Peter Poneder ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Fachbereich Privatrecht (Lehrstuhl Prof. Flume) der Universität Salzburg. Seine Forschungsschwerpunkte liegen im IT-Recht, im Schuld- und Schadenersatzrecht sowie im Verbraucherschutzrecht.