Teil 2: Die Anwendung des VGG auf digitale Geschäftsmodelle und Kryptoassets
In Teil 1 dieses Beitrags (jusIT 2024/3, 11) wurde das Marktdesign digitaler Konsumentenmärkte einer vertragsrechtlichen Analyse unterzogen. Dabei ist neben einer stets notwendigen schuldrechtlichen Ebene und einer möglichen sachenrechtlichen Ebene auch zu beachten, dass die Nutzung digitaler Leistungen ggf urheberrechtlich lizenzpflichtig sein kann. Dies führt im indirekten Vertriebsmodell zu voneinander getrennten Vertragsverhältnissen zwischen (i) Rechteinhaber, (ii) Drittanbieter (Softwarehändler, Plattformbetreiber) und (iii) (End-)Nutzer. Das VGG und dessen unionsrechtliche Grundlagen knüpfen in dieser zunehmend komplexen multipersonalen Rechtsarchitektur digitaler Geschäfte stets an das schuldrechtliche Grundverhältnis an, auf dem auch die Zahlungsverpflichtung des Nutzers beruht. Der so ausgestaltete Anwendungsbereich des VGG wird im zweiten Teil des Beitrags anhand von Beispielen aus dem Bereich der Kryptoassets detailliert dargestellt.*
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