Datenschutz & E-Government

Die Meldung von Gesundheitsdaten an die Führerscheinbehörde aus datenschutzrechtlicher Sicht

ao.Univ.-Prof. Dr. Dietmar Jahnel

Dieser Beitrag behandelt die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Meldung an die Führerscheinbehörde erstattet werden darf, wenn wegen der Gesundheitsbeeinträchtigung einer Person erhebliche Bedenken hinsichtlich ihrer Fahrtüchtigkeit bestehen. Dabei ist aus datenschutzrechtlicher Sicht zwischen einer Weitergabe der Informationen durch Kopie des Befundes einerseits und durch Übermittlung von Daten aus einer Datenanwendung andererseits zu unterscheiden. Weiters bestehen unterschiedliche Rechtsgrundlagen je nachdem, ob die Datenweitergabe durch Ärzte, Amtsärzte, Versicherungsträger oder sonstige Behörden erfolgt.

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Artikel-Nr.
jusIT 2008/8

06.01.2008
Heft 1/2008
Autor/in
Dietmar Jahnel

Dr. Dietmar Jahnel ist ao. Univ.-Prof. am Fachbereich Öffentliches Recht der Universität Salzburg mit den Forschungsschwerpunkten Datenschutzrecht und Legal Tech. Laufende Publikationen zum Datenschutzrecht in Zeitschriften und in Buchform, va Kommentar zur DSGVO und Lehrbuch Datenschutzrecht.