COVID-19 bewirkt zahlreiche Veränderungen. Als eine der steuerlichen Hauptmaßnahmen zur Konjunkturstabilisierung und -förderung verankert der österreichische Gesetzgeber im Rahmen des KonStG 20201 die Möglichkeit einer steuerlich anerkannten degressiven Abschreibung2 als Dauerrecht in § 7 Abs 1a EStG. Um die finanzielle Betroffenheit und die budgetären Auswirkungen der neuen Regelung zu quantifizieren, erfolgt in diesem Beitrag eine auf Unternehmensebene durchgeführte Simulation des § 7 Abs 1a EStG.
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