Der Beitrag untersucht, wie nachhaltig das Bundesvergabegesetz seine Zielsetzung der Beschaffung zum besten Preis-Leistungs-Verhältnis sowie seine ökologischen, sozialen und volkswirtschaftlichen Zielsetzungen erreicht.
Der Begriff der Nachhaltigkeit wird im Vergaberecht nicht definiert. Die Vergaberichtlinie1 misst der öffentlichen Auftragsvergabe aber eine "Schlüsselrolle als eines der marktwirtschaftlichen Instrumente, die zur Erzielung eines intelligenten, nachhaltigen und integrativen Wachstums bei gleichzeitiger Gewährleistung eines möglichst effizienten Einsatzes öffentlicher Gelder genutzt werden sollen", bei.2 Es soll also die Effizienz der öffentlichen Ausgaben gesteigert und "die öffentliche Auftragsvergabe in stärkerem Maße zur Unterstützung gemeinsamer gesellschaftlicher Ziele" genutzt werden.
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