Wirtschaftsrecht

Die neue Ärzte-GmbH

Dr. Lukas Schenk / Dr. Florian Linder

Mit der 14. Ärztegesetz-Novelle (Inkrafttreten 19. 8. 2010) wurde für Ärzte die rechtliche Grundlage für die Errichtung einer Gruppenpraxis in der Rechtsform einer GmbH geschaffen (im Folgenden "Ärzte-GmbH").1 Der folgende Beitrag zeigt überblicksartig die gesellschaftsrechtlichen Rahmenbedingungen, die bei der Gründung einer Ärzte-GmbH, aber auch in weiterer Folge zu beachten sind.

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Artikel-Nr.
RdW 2010/710

18.11.2010
Heft 11/2010
Autor/in
Lukas Schenk

Dr. Lukas Schenk ist Partner bei Viehböck Breiter Schenk & Nau Rechtsanwälte, Wien/Mödling. Seine Tätigkeitsschwerpunkte sind Unternehmenstransaktionen, Gesellschaftsrecht und Gesellschafterausschluss, Umstrukturierungen, Vergabe- sowie Arbeitsrecht.

Florian Linder

RA MMag. Dr. Florian Linder ist Partner bei Viehböck Breiter Schenk & Nau Rechtsanwälte OG, Wien/Mödling. Seine Tätigkeitsschwerpunkte sind Bank- und Kapitalmarktrecht, Gesellschaftsrecht sowie Real Estate.

Publikationen:
Vom Amis zu AvW – die Anlegerentschädigung gem §§ 75 ff WAG, VbR 2015/52; Insolvenzrecht in Österreich, ZVglRWiss 2014, 394; Insolvenzrecht in Österreich, in Ebke/Seagon/Blatz, Refinanzieren statt Sanieren? (2014) 167; Kommentierung der §§ 75–78 (Anlegerentschädigung) in Gruber/N. Raschauer, Kommentar zum Wertpapieraufsichtsgesetz (2010).