Die EU-Verordnung über Europäische Crowdfunding-Dienstleister für Unternehmen (ECSP-VO)1 trat am 10. 11. 2020 in Kraft und wird nach Ablauf einer einjährigen Übergangsfrist ab dem 10. 11. 2021 anzuwenden sein. Durch die ECSP-VO wird ein harmonisierter EU-Rechtsrahmen geschaffen, der Crowdfunding-Dienstleistern die grenzüberschreitende Erbringung von Crowdfunding-Dienstleistungen mittels "Europäischen Passes" ermöglicht. Die Aufnahme von "echten" Krediten in das Repertoire der Crowdfunding-Instrumente wird Dienstleistern die Erschließung neuer Geschäftsfelder ermöglichen. Vice versa benötigen Dienstleister zukünftig eine Zulassung und werden einer laufenden Aufsicht unterstellt. Der folgende Beitrag skizziert die Eckpunkte des neuen Rechtsrahmens für Crowdfunding-Dienstleister und zeigt den Handlungsbedarf für den österreichischen Gesetzgeber auf.
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