Die Koordination von GrESt und ImmoESt mit der Insolvenzordnung (IO)
Werden Grundstücke in einem Insolvenzverfahren veräußert, stellt sich die Frage, wie die neue Immobilienertragsteuer nach §§ 30, 30a bis c und § 4 Abs 3a EStG und die Grunderwerbsteuer zu erklären und abzuführen sind.
Masseforderungen sind nach § 46 Z 2 IO "alle Auslagen, die mit der Erhaltung, Verwaltung und Bewirtschaftung der Masse verbunden sind, einschließlich … der die Masse treffenden Steuern, Gebühren, Zölle, Beiträge zur Sozialversicherung und anderen öffentlichen Abgaben, wenn und soweit der die Abgabepflicht auslösende Sachverhalt während des Insolvenzverfahrens verwirklicht wird".
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.