Inhaltsübersicht:
I.Die österreichische Ausgangslage
II.Die Schweizer Rechtslage
III.Das Doppelbesteuerungsabkommen Österreich/Schweiz
IV.Das Freizügigkeitsabkommen EG/Schweiz
V.„Hughes de Lasteyrie du Saillant“
VI.Die neue Wegzugsbesteuerung im Verhältnis zur Schweiz
1.Die Gleichbehandlung der Schweiz mit EG-Staaten kraft des Freizügigkeitsabkommens EG/Schweiz
2. Kein Rechtshilfevorbehalt
3.Ergebnis
VII.Offene Fragen
I. Die österreichische Ausgangslage
Wer Anteile an Kapitalgesellschaften in seinem Privatvermögen hält und innerhalb der letzten fünf Jahre zu mindestens einem Prozent beteiligt gewesen ist, wird in Österreich mit dem halben Durchschnittssteuersatz besteuert, wenn er seine Anteile veräußert oder Maßnahmen setzt, die zum Verlust des Besteuerungsrechtes der Republik Österreich führen (§ 31 iVm § 37 Abs 4 EStG). Wer innerhalb eines Jahres anschafft und veräußert, muss seine Spekulationsgewinne nach § 30 EStG zum Normaltarif versteuern. Eine Maßnahme, die in der Regel zum Verlust des Besteuerungsrechtes Österreichs im Verhältnis zu anderen Staaten führt, ist der Wegzug in einen anderen Staat: Wird die Ansässigkeit oder im Fall einer Doppel- oder Mehrfachansässigkeit der Mittelpunkt der Lebensinteressen in einen anderen Staat verlegt, so verliert die Republik Österreich in der Regel das Besteuerungsrecht an Beteiligungen im Privatvermögen, weil
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