Im Jännerheft (S 30) hatte ich Gelegenheit, den Begutachtungsentwurf eines Privatrechtsstiftungsgesetzes vorzustellen. Die Regierungsvorlage (NR: GP XVIII RV 1132) wurde vom Justizausschuß am 1. 7. 1993 in Verhandlung genommen und unter Berücksichtigung eines Abänderungsantrages einstimmig als „Privatstiftungsgesetz (PSG)“ beschlossen (NR: GP XVIII AB 1203). Am 23. 9. 1993 erfolgte der Gesetzesbeschluß des Nationalrates, das Gesetz wurde im 255. Stück des Bundesgesetzblattes unter Nr. 694 veröffentlicht und ist mit 1. 9. 1993 in Kraft getreten. Hinsichtlich der Gründe für das Schaffen zivil- und abgabenrechtlicher Regelungen darf ich auf meinen oben zitierten Beitrag verweisen. Die folgende Darstellung bezieht sich - wo nicht anders erwähnt - nur auf Privatstiftungen, sie gilt nicht für Stiftungen nach dem Bundes-Fonds- und Stiftungsgesetz und nach Landesgesetzen und für ausländische Stiftungen.
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