IT-Recht

Die Regulierung des Einsatzes von Algorithmen in der DS-GVO, im E-DSA und E-DMA: Hält dreifach wirklich besser?

Corina Kruesz, LL.M. (WU)

In der Informationsgesellschaft kommen zunehmend Algorithmen zum Einsatz. Jüngste Beispiele sind die Entscheidung über die Verteilung der COVID-19-Impfdosen in den USA, die Notenvergabe für die A-Levels, die aufgrund der COVID-19-Krise nicht stattfinden konnte, im Vereinigten Königreich sowie der AMS-Algorithmus zur Prognose von Jobchancen in Österreich. Algorithmen weisen jedoch ein hohes Diskriminierungspotenzial und weitere, insb grundrechtliche Probleme auf. Der Beitrag untersucht, wie Algorithmen im Datenschutzrecht sowie in den Entwürfen des Digital Services Act (im Folgenden: E-DSA) und des Digital Markets Act (im Folgenden: E-DMA) reguliert werden (sollen) und zeigt Probleme sowie Defizite auf.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
jusIT 2021/1

25.02.2021
Heft 1/2021
Autor/in
Corina Kruesz

Corina Kruesz, LL.M. (WU), ist Universitätsassistentin am Institut für Europarecht und Internationales Recht der Wirtschaftsuniversität Wien.