Abgabenfreie Zahlungen des Arbeitgebers erfreuen sich stets großer Beliebtheit und erreichen in Krisensituationen noch mehr Aufmerksamkeit. 2020 und 2021 begleitete uns die Corona-Prämie, die nun nahtlos von der Teuerungsprämie 2022 und 2023 abgelöst wird. Allerdings muss zur Erlangung der Abgabenfreiheit manches beachtet werden, damit ein böses Erwachen im Rahmen der GPLB in Form von Nachzahlungen vermieden wird.*
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Dr. Thomas Neumann ist Partner der BDO Austria GmbH in Wien und leitet dort den Bereich HR Tax Consulting (Lohnsteuer,- Sozialversicherungs- und Arbeitsrecht). Er ist Mitglied des Redaktionsteams der Zeitschrift für Arbeits- und Sozialrecht (ZAS), Herausgeber des GSVG-Kommentars für Steuerberater, Mitglied des Fachsenats für Steuer- und Sozialrecht der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen, Lehrbeauftragter der Universität Wien sowie der Sigmund Freud Privatuniversität und hat sich in über 160 Beiträge mit Fragestellungen zu Lohnsteuer-, Sozialversicherungs- sowie Arbeitsrecht auseinandergesetzt.