Steuerrecht aktuell

Die umsatzsteuerliche Behandlung des kleinen Glücksspiels von "Fun-Games"

RA Dr. Clemens Thiele, LL.M. Tax (GGU)

Ein jüngst vom deutschen Bundesfinanzhof entschiedener Fall1 veranlasst, sich mit der umsatzsteuerlichen Behandlung des "kleinen Glücksspiels" in Österreich auseinander zusetzen. Bei identen europarechtlichen Rahmenbedingungen sind dabei unterschiedliche Beurteilungen keineswegs ausgeschlossen.

Die Klägerin betrieb in Spielhallen Unterhaltungsgeräte, mit denen gegen Entgelt sog "Tokenspiele" gespielt werden konnten. Das "Tokenspiel" ermöglichte dem Spieler, entweder seinen Einsatz zurückzugewinnen oder eine Weiterspielmöglichkeit zu erhalten. Bei diesen Spielen konnte der Spieler mit Bargeld Wertmünzen ("Token") erwerben, für die ihm an Spielgeräten Spielpunkte gutgeschrieben wurden. Er konnte sich die Spielpunkte nach Spielende wieder in Token auszahlen lassen und diese in Bargeld umtauschen. Die Auszahlung war jedoch mittels einer elektronischen Chipkarte auf den ursprünglichen Einzahlungsbetrag begrenzt. Die Klägerin beschränkte die Chance auf einen "Rückgewinn" zeitlich auf ein halbes Jahr und der Höhe nach auf 50 EUR. Der Spieler hatte keine Möglichkeit, einen Gewinn zu erzielen, der seinen Einsatz überstieg.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2009/584

15.06.2009
Heft 12/2009
Autor/in
Clemens Thiele

RA Hon.-Prof. Dr. Clemens Thiele, LL.M. Tax (GGU) Fulbright Stipendiat für US-Steuerrecht; Anwaltliche Tätigkeit in Deutschland und den USA; Gründer der Kanzlei EUROLAWYER®; Honorarprofessor der Universität Salzburg; Autor und Herausgeber von Publikationen zum IP/IT-Recht; gerichtlich beeideter Sachverständiger für Urheberfragen aller Art.