Umsetzung durch § 22 BAO?
Die Anti-BEPS-Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten - dort wo noch nicht vorhanden - Regelungen für eine Hinzurechnungsbesteuerung (sog CFC-Regelungen) einzuführen. In diesem Zusammenhang kann die Frage aufgeworfen werden, ob Österreich durch die allgemeine Missbrauchsvorschrift des § 22 BAO oder durch den Methodenwechsel des § 10 KStG die Vorgaben der Anti-BEPS-Richtlinie hinsichtlich CFC-Regelungen bereits erfüllt und aus diesem Grund gar kein Umsetzungsbedarf besteht. Teil 1 dieses Beitrags soll diese Frage für § 22 BAO beantworten. Teil 2 wird sich dem Methodenwechsel des § 10 KStG widmen.
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