IT-Recht

Die Umsetzung der Open Data und PSI 2-Richtlinie im österreichischen Landesrecht - dargestellt am Beispiel des Steiermärkischen Dokumenten-Weiterverwendungsgesetzes (Teil I)

VAss. Mag.a Dr.in Beatrice Sommerauer

Die Richtlinie (EU) 2019/1024 über offene Daten und die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors (im Folgenden Open Data und PSI-Richtlinie) stellt die Neufassung der Richtlinie 2003/98/EG über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors (im Folgenden PSI-Richtlinie) idF der Richtlinie 2013/37/EU dar. Sie bringt erhebliche Änderungen gegenüber der bisherigen PSI-Richtlinie mit sich. Die Frist für die Umsetzung ins nationale Recht endete mit 17. 7. 2021. Der folgende Beitrag, der aufgrund seines Umfanges in zwei Teilen* erscheint, beschäftigt sich mit der Implementierung der unionsrechtlichen Vorgaben, die im österreichischen Landesrecht umzusetzen sind, wobei das Steiermärkische Dokumenten-Weiterverwendungsgesetz als Beispiel dienen soll.

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Artikel-Nr.
jusIT 2023/23

04.05.2023
Heft 2/2023
Autor/in
Beatrice Sommerauer

Mag.a Dr.in Beatrice Sommerauer ist seit 1993 als Assistentin an der Karl-Franzens-Universität Graz beschäftigt. Sie forscht und lehrt am Institut für Öffentliches Recht und Politikwissenschaft. Sie ist Autorin zahlreicher Publikationen insb in den Rechtsbereichen Informationsrecht und Jugendrecht.