Eine kritische Stellungnahme aus Anlass der Entscheidung
OGH 4 Ob 105/11m (123people)
Der OGH hat zum ersten Mal nach Inkrafttreten der Bestimmungen des "digitalen Urheberrechts" mit der Novelle 2003 zur urheberrechtlichen Relevanz des "Verlinkens" Stellung genommen. Den Anlass dafür gab das technische Verfahren der Personensuchmaschine "123people". Die Tragweite der Entscheidung des 4. Senats für die Internetnutzung insgesamt erfordert es, die (notwendige) Kritik detailliert auszuführen.
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