Eine Vertiefung der aktuellen österreichischen Lage aus Anlass der Entscheidung EuGH 21. 10. 2010, C-467/08 (Urheberrechtsabgabe)
Die Erhebung sog "Urheberrechtsabgaben" zum Ausgleich für freie Werknutzungen hat in Österreich bereits lange Tradition. Im Jahr 1980 wegen der zunehmenden privaten Nutzung von Magnetbändern als Bild- und Tonträger eingeführt, wurde das System in der Praxis laufend an die die neuen technischen Möglichkeiten angepasst. Dazu zählt insbesondere die Ausweitung auf digitale Speicher. Mit der gegenständlichen Entscheidung hat sich jüngst der EuGH massiv in diese Entwicklung eingebracht. Der vorliegende Beitrag will aus diesem Anlass die rechtliche und praktische Situation in Österreich darlegen.
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