Im ersten Teil des Beitrags (RdW 2024/569) wurden die Bestimmungen des Qualifizierte-Einrichtungen-Gesetzes und Teile der für die Verbandsklage auf Unterlassung relevanten Normen der ZPO dargestellt. Daran knüpft der vorliegende zweite Teil an: Zunächst werden die Ausführungen zur Unterlassungsklage abgeschlossen, danach wird die neuartige Verbandsklage auf Abhilfe eingehend untersucht.
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