Datenschutz & E-Government

Die Verpflichtung zur Vorratsdatenspeicherung ist am 1. April 2012 in Kraft getreten

az. Prof. Dr. Reinhard Klaushofer

Der Beitrag gibt einen Überblick über die Bestimmungen zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherungs-RL, die am 1. April 2012 in Kraft getreten sind. Im Rahmen dieser Kurzinformation können grundrechtliche Problemlagen nur aufgezeigt, jedoch nicht umfassend und abschließend gewürdigt werden.

Deskriptoren: Vorratsdatenspeicherung, data retention, Telekommunikation, E-Mail, Standortdaten, Verkehrsdaten, Datenschutz, Eingriffsbefugnisse

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Artikel-Nr.
jusIT 2012/27

27.04.2012
Heft 2/2012
Autor/in
Reinhard Klaushofer

Univ.-Prof. Dr. Reinhard Klaushofer
Professor Constitutional and Administrative Law
Paris-Lodron University of Salzburg

Head of the Austrian Human Rights Institute
Österreichisches Institut für Menschenrechte ÖIM

Chair Expert Commission 2 of the Austrian Ombudsman Board

Kapitelgasse 5-7
A-5020 Salzburg
+43 (0)662 8044 – 3634
+43 (0)662 8044 – 303

Az. Prof. Dr. Reinhard Klaushofer ist Privatdozent am Fachbereich öffentliches Recht der juridischen Fakultät Salzburg. Er ist Leiter der Kommission 2 der Volksanwaltschaft (Bundesländer Oberösterreich und Salzburg). Im Datenschutzrecht hat er als wissenschaftlicher Leiter am interdisziplinären Forschungsprojekt „back me up“, das sich mit der Sicherung des persönlichen digitalen Erbes beschäftigt, mitgewirkt. Darüber hinaus ist er Autor und Vortragender zu zahlreichen Gebieten des öffentlichen Rechts, einschließlich des Europarechts.