Die durch den Erreger SARS-CoV-2 verursachte sog "Corona"-Pandemie und die damit verbundenen Auswirkungen haben den österr Gesetzgeber veranlasst, ein eigenes Gesellschaftsrechtliches COVID-19-Gesetz zu verabschieden, welches zeitlich befristet sogar eine rein virtuelle Hauptversammlung zulässt. Der Beitrag stellt dieses Gesetz und die dazu erlassene Verordnung dar.
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