Arbeitsrecht

Die wichtigsten Neuerungen im Arbeite- und Sozialgerichtsgesetz (H)

Franz Schrank

In Fortführung des ersten Teils des Beitrages in RdW 1985, 111 ff, wird nachfolgend auf die besonders bedeutsame Einführung kollektiver Klagsmöglichkeiten (unter IV) sowie von Leistungspflichten trotz noch nicht rechtskräftiger Urteile (unter V) eingegangen.

Zu den Grundsätzen unseres Rechtsschutzsystems gehört es, daß sich der unmittelbar Betroffene selbst zur Wehr setzen muß, wobei er sich selbstverständlich rechtskundig oder sonst vertreten lassen kann. Von diesem Grundsatz werden im ASGG für den Bereich des arbeitsgerichtlichen Verfahrens erstmals zwei Ausnahmen gemacht, indem bestimmten Kollektivorganen unmittelbare, von den Betroffenen unabhängige Klagemöglichkeiten eröffnet werden. Zwei Fallkonstellationen sind zu unterscheiden:

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Artikel-Nr.
RdW 1985, 154

01.05.1985
Heft 5/1985
Autor/in
Franz Schrank

o. Univ.-Prof. Dr. Franz Schrank, ehemals Institut für Arbeits- und Sozialrecht der Universität Wien, Fachautor sowie nachgefragter Seminarvortragender, mit erheblicher Beratungserfahrung aus seiner früheren Tätigkeit in der Wirtschaftskammer Steiermark, sind va Neuerungen im Arbeitsrecht ein besonderes Anliegen.