Datenschutz & E-Government

Die Zurechnung unterstellter Personen zum Verantwortlichen mit besonderem Fokus auf das Verhältnis zwischen "Mitarbeiter" und "Arbeitgeber"

Mag. Nicole Gosch / MMag. Theresia Leitinger, M.A.I.S

Der überwiegende Teil an Datenverarbeitungen wird in der Praxis operativ nicht von Verantwortlichen (als natürliche oder juristische Personen, Behörden, Einrichtungen oder sonstige Stellen) selbst durchgeführt, sondern von Auftragsverarbeitern oder Mitarbeitern des Verantwortlichen. Dieser Beitrag widmet sich der bis dato kaum untersuchten datenschutzrechtlichen Zurechnung sog "unterstellter Personen" zur Rolle des Verantwortlichen. Der Fokus der Untersuchung liegt dabei auf den Mitarbeitern1 als unterstellten Personen des Arbeitgebers. In diesem Zusammenhang werden speziell die Unterschiede weisungsfreier und weisungsunterstellter Mitarbeiter untersucht sowie die Auswirkungen des Zurechnungsprivilegs auf die Verantwortlichkeit diskutiert. Dieser Beitrag ist der erste von zwei in Serie erscheinenden Aufsätzen zur datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit von Mitarbeitern in Unternehmen.

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Artikel-Nr.
jusIT 2021/46

24.06.2021
Heft 3/2021
Autor/in
Theresia Leitinger

MMag. Theresia Leitinger, M.A.I.S. ist Rechtsanwaltsanwärterin in der Kanzlei Dr. Florian Leitinger mit den Schwerpunkten Datenschutzrecht und IT-Recht. Sie verfasst zurzeit ihre Dissertation im Datenschutzrecht unter Betreuung von Assoz.-Prof. Mag. Dr. Christian Bergauer.

Nicole Gosch

Mag. Nicole Gosch ist wissenschaftliche Projektmitarbeiterin am Institut für Rechtswissenschaftliche Grundlagen (Fachbereich Recht und IT) der Karl-Franzens-Universität Graz und verfasst zurzeit ihre Dissertation mit dem Themenschwerpunkt Datenschutz bei Unternehmensakquisitionen. Zuvor war sie als Universitätsassistentin am Institut für Unternehmensrecht und Internationales Wirtschaftsrecht tätig.

Publikationen:
Gosch, Die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten (2019) sowie Beiträge in Fachzeitschriften.