Steuerrecht

Die Zurechnung von Zinsen nach §§ 27 und 27a EStG

Univ.-Prof. Dr. Reinhold Beiser

Das Budgetbegleitgesetz 2011 und das Abgabenänderungsgesetz 2011 haben die Reinvermögenszugangstheorie auf die Einkünfte aus Kapitalvermögen ausgedehnt. Ändern sich damit die Regeln über die Zurechnung von Zinsen?

Zinsen sind ein Entgelt für eine Nutzungsüberlassung von Kapital auf Zeit: Zinsen fallen "pro rata temporis" an und werden idR auf den Tag genau abgerechnet und abgegrenzt. Die Leistung des Gläubigers (Kreditgebers/creditors) besteht in einer Duldung der Nutzung seines Kapitals. Für diese Nutzung auf Zeit zahlt der Schuldner (debitor) Zinsen.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
RdW 2011/647

17.10.2011
Heft 10/2011
Autor/in

Univ.-Prof. i.R. Dr. Reinhold Beiser lehrte am Institut für Unternehmens- und Steuerrecht an der Universität Innsbruck.

Publikationen:
Steuern – Ein systematischer Grundriss (21. Auflage, 2023) sowie weitere Bücher und zahlreiche Artikel in Fach­zeit­schriften.