IT-Recht

Digitalsteuer und globale Steuerreform

Mag. Stefan Hammerl, B.A. (Econ.) BSc, Institut für Finanzrecht

Während die Digitalisierung zu einer fortschreitenden Entkörperlichung der Wirtschaft führt, knüpft das derzeitige System der internationalen Besteuerung von Unternehmensgewinnen immer noch stark an körperliche Unternehmenspräsenzen an. Das wird sich jedoch voraussichtlich ab dem Jahr 2023 ändern: Im Rahmen einer der größten, globalen Steuerreformen der Geschichte haben sich 137 Staaten jüngst politisch darauf verständigt, dass die Gewinne global agierender Unternehmen künftig auch in sog "Marktstaaten" besteuert werden können, also dort, wo die Unternehmen Umsätze erzielen, aber physisch nicht präsent sind. Da mit der Einführung dieser Besteuerungsbefugnis der Hauptgrund für die Einführung sog "Digitalsteuern" wegfällt, werden Staaten wie Österreich, die Digitalsteuern eingeführt haben, diese wieder abschaffen. Wie aus einer gemeinsamen politischen Erklärung vom 21. 10. 2021 seitens Österreichs, Frankreichs, Italiens, Spaniens, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten hervorgeht, werden die bis zum Inkrafttreten der Reform noch anfallenden Digitalsteuerbeträge auf die künftige Steuerschuld aus der neuen Besteuerungsbefugnis anrechenbar sein. Vor diesem Hintergrund gibt der Beitrag einen Überblick über die österreichische Digitalsteuer und die aktuellen Bestrebungen, der internationalen Unternehmensbesteuerung ein langfristig tragfähiges Fundament zu verschaffen.1

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Artikel-Nr.
jusIT 2022/20

28.04.2022
Heft 2/2022
Autor/in
Stefan Hammerl

Mag. Stefan Hammerl, B.A. (Econ.) BSc. ist Universitätsassistent am Institut für Finanzrecht der Karl-Franzens-Universität Graz. Seine Forschungsschwerpunkte liegen in der Besteuerung der digitalen Wirtschaft aus ertrag- und umsatzsteuerrechtlicher Perspektive.