Dirk Heckmann, Herausgeber der Schriftenreihe, verantwortet gemeinsam mit seiner langjährigen Mitarbeiterin Sarah Rachut den 40. Band der Reihe "Internetrecht und Digitale Gesellschaft", der den Rechtsfragen gewidmet ist, die die neuen Formen digitalen Lehrens und Lernens aufwerfen. Das Thema zählt seit vielen Jahren zu den Kernforschungsbereichen Heckmanns, erlangte jedoch mit der Pandemie besondere Relevanz, ja Dringlichkeit. Die Entstehung kann (und sollte) im Vorwort nachgelesen werden. Dort erfährt die interessierte Leserin, dass der Auftrag des Bayrischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst diese Arbeiten maßgeblich befördert hat und einerseits zur ersten Rechtsverordnung für elektronische Fernprüfungen führte, die ihrerseits für ganz Deutschland mustergültig wurde; zweitens eben zur Publikation der dahinterliegenden Überlegungen und Lösungsvorschläge in Form des hier zu besprechenden Bandes. Auch wenn der juristischen Ausbildung in Deutschland mit den Staatsexamina gänzlich andere Bedingungen zugrunde liegen als dem österreichischen Konzept des "In-house"-Lehrens und -Prüfens an ein und derselben Institution, ja durch dieselben Personen, und auch wenn die Rechtslage durch eine viel stärker föderalistisch geprägte Bundesstaatlichkeit in Deutschland charakterisiert ist, sind die fachlichen, didaktischen und technischen Umfeldbedingungen sehr vergleichbar und geben wertvolle Anregungen für lehrende und prüfende Jurist:innen in Österreich.
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