)Verlängerung der Freistellung von ungeimpften Schwangeren und geimpften Schwangeren, die über keinen vollständigen Impfschutz mehr verfügen bis 31. 3. 2022 (
)Verlängerung der Freistellung von Arbeitnehmern mit einem COVID-19-Risiko-Attest bis 31. 3. 2022 (
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