In der E 3 Ob 62/11f vom 11. 5. 2011 (in diesem Heft der RdW 2011/578, 538) traf der OGH im Zuge der Außenbegründung der Zurückweisung einer Revision eines Masseverwalters einige wichtige Aussagen zu einer praktisch häufig vorkommenden Konstellation des drittfinanzierten Liegenschaftsverkehrs. Ein weiteres Mal bejahte das Höchstgericht die Insolvenzfestigkeit der Treuhandabwicklung im Konkurs des Kreditnehmers; die Klage gegen die finanzierende Bank wurde abgewiesen. Der Beitrag erörtert die Bedeutung der E für die Kreditpraxis und den Zusammenhang mit der zu verwandten Fällen ergangenen Vorjudikatur.
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