Datenschutz & E-Government Judikatur / Datenschutzrecht

DSB: Beschränkter Geheimhaltungsanspruch für bereits vom Betroffenen selbst veröffentliche Nachrichten

Bearbeiter: Clemens Thiele

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DSB 12. 4. 2019, DSB-D123.591/0003-DSB/2019 (BVT-Affäre Tweets)

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Artikel-Nr.
jusIT 2019/59

23.08.2019
Heft 4/2019