Wirtschaftsrecht

E-mail-Werbung zulässig?

Clemens Thiele

Der althergebrachte Grundsatz „Wer nicht wirbt - stirbt“ behält auch für den virtuellen Marktplatz des Cyberspace seine Gültigkeit. Die Direktansprache durch E-Mail zählt zu den neusten Werbeformen. Bei dieser Art der telekommunikativen Werbung handelt es sich um modernstes Direktmarketing.Nachfolgend wird ihre (wettbewerbs-)rechtliche Zulässigkeit unter Bezugnahme auf deutsche und US-amerikanische Erfahrungen näher untersucht.

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Artikel-Nr.
RdW 1999, 386

15.06.1999
Heft 6/1999
Autor/in
Clemens Thiele

RA Hon.-Prof. Dr. Clemens Thiele, LL.M. Tax (GGU) Fulbright Stipendiat für US-Steuerrecht; Anwaltliche Tätigkeit in Deutschland und den USA; Gründer der Kanzlei EUROLAWYER®; Honorarprofessor der Universität Salzburg; Autor und Herausgeber von Publikationen zum IP/IT-Recht; gerichtlich beeideter Sachverständiger für Urheberfragen aller Art.