Datenschutz & E-Government Judikatur / Datenschutzrecht

EGMR: Anlasslose Massenüberwachung der Internetkommunikation ist dem überwachenden Staat zuzurechnen, auch wenn sich die Grundrechtsträger im Ausland aufhalten

Bearbeiter: Roland Winkler

§

EMRK: Art 8

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EGMR 12. 9. 2023, 64371/16 und 64407/16 (Wieder und Guarnieri/Vereinigtes Königreich)

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Artikel-Nr.
jusIT 2023/120

19.12.2023
Heft 6/2023