EGMR: Anlasslose Massenüberwachung der Internetkommunikation ist dem überwachenden Staat zuzurechnen, auch wenn sich die Grundrechtsträger im Ausland aufhalten
Bearbeiter: Roland Winkler
§
EMRK: Art 8
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EGMR 12.
9. 2023, 64371/16 und 64407/16 (Wieder und Guarnieri/Vereinigtes Königreich)