Die Einlagenrückzahlung wurde mit dem StruktAnpG 1996 in § 4 Abs 12 EStG geregelt und blieb lange Zeit vom Gesetzgeber unangetastet. Erst kürzlich wurde mit dem StRefG 2015/2016 das neue Konzept des Primats der Gewinnausschüttung eingeführt, das mit dem AbgÄG 2015 jedoch schon wieder verworfen wurde. In diesem Beitrag sollen Problembereiche, insb bei der Evidenzierung des Einlagenstands und der Innenfinanzierung, sowie Zweifelsfragen im Zusammenhang mit der Rückführung von Großmutterzuschüssen besprochen und mögliche Lösungswege skizziert werden.
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