BFG 18. 8. 2017, RV/5101768/2014
Die Gegenleistung für die Aufgabe eines Wohnungsgebrauchsrechts iZm einer vorangegangenen entgeltlichen Grundstücksübertragung ist nicht unter § 29 Z 3 EStG subsumierbar.
Mit Kauf- und Leibrentenvertrag vom 4. 4. 2011 veräußerte die Beschwerdeführerin das in ihrem Eigentum stehende Grundstück samt darauf befindlichem Gebäude. Als Gegenleistung wurden eine Einmalzahlung, eine lebenslange monatliche Leibrente sowie die Duldung eines lebenslangen unentgeltlichen Wohnrechts an einer im Gebäude befindlichen Wohnung vereinbart.
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