K121.326/0002-DSK/2008, 18. 1. 2008
Sachverhalt: Der Beschwerdeführer bemängelte in seiner Beschwerde an der ihm auf sein entsprechendes Begehren erteilten Auskunft ua, Auskünfte über Datenübermittlungen würden fehlen. Der Beschwerdegegner, ein Gläubigerschutzverband, teilte mit, seine Datenbank enthalte die Übermittlungsdaten der letzten drei Jahre. Würden daher Übermittlungen in der Auskunft nicht genannt, bedeute dies, dass solche in diesem Zeitraum nicht stattgefunden hätten.
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Artikel-Nr.
jusIT 2008/30
06.05.2008
Heft 2/2008
Autor/in

Foto: Privat
Dr. Gregor König, LL.M. ist seit Anfang 2014 Datenschutzbeauftragter in einem großen österreichischen Unternehmen. Bis Ende 2013 war er stellvertretender Leiter der Geschäftsstelle sowie stellvertretendes geschäftsführendes Mitglied der Datenschutzkommission. Nebenbei ist er als Vortragender zum Thema Datenschutz zB an der Akademie für Recht und Steuern sowie an der Fachhochschule Burgenland tätig und Autor von Fachbeiträgen zum Datenschutzrecht.
Publikationen:
Datenschutz und Arbeitsrecht, in Kuras (Hrsg), Handbuch Arbeitsrecht (2013) 5a; Videoüberwachung (in der betrieblichen Praxis), in Bogendorfer (Hrsg), Datenschutz im Unternehmen (2011) 23; Das neue Auskunftsrecht, in Jahnel (Hrsg), Datenschutzrecht. Jahrbuch 2010 (2010) 41.