1. Löschung von Daten eines Kunden eines Wertpapierdienstleistungsunternehmens bei der Finanzmarktaufsicht
Österreichische Datenschutzkommission
K121.552/0002-DSK/2010, 20. 1. 2010
Der Beschwerdeführer fühlte sich dadurch in seinem Recht auf Löschung verletzt, dass die Finanzmarktaufsicht (FMA) bei einem ihrer Aufsicht unterstehenden Wertpapierdienstleistungsunternehmen, dessen Kunde der Beschwerdeführer sei, die zu seiner Person schon rechtswidrig ermittelten Daten auf sein entsprechendes Begehren hin nicht gelöscht hat.
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Artikel-Nr.
jusIT 2010/29
30.04.2010
Heft 2/2010
Autor/in

Foto: Privat
Dr. Gregor König, LL.M. ist seit Anfang 2014 Datenschutzbeauftragter in einem großen österreichischen Unternehmen. Bis Ende 2013 war er stellvertretender Leiter der Geschäftsstelle sowie stellvertretendes geschäftsführendes Mitglied der Datenschutzkommission. Nebenbei ist er als Vortragender zum Thema Datenschutz zB an der Akademie für Recht und Steuern sowie an der Fachhochschule Burgenland tätig und Autor von Fachbeiträgen zum Datenschutzrecht.
Publikationen:
Datenschutz und Arbeitsrecht, in Kuras (Hrsg), Handbuch Arbeitsrecht (2013) 5a; Videoüberwachung (in der betrieblichen Praxis), in Bogendorfer (Hrsg), Datenschutz im Unternehmen (2011) 23; Das neue Auskunftsrecht, in Jahnel (Hrsg), Datenschutzrecht. Jahrbuch 2010 (2010) 41.